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Anwalt / Beratung / Zivilrecht | Inkasso, Forderungsmanagement, Forderungseinzug u. Vertragsrecht

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:: Zivilrecht | Inkasso, Forderungsmanagement und Forderungseinzug
Leider gibt es in jeder Branche Zahlungsverzögerungen durch die Kunden. Daher sollte jede Firma ein effizientes sowie ein konsequentes Inkasso (Forderungsmanagement bzw. Forderungseinzug) betreiben. Hierzu gehört zunächst ein stringentes Mahnwesen. Meiner Ansicht nach ist ein Mahnwesen mit mehr als drei Mahnstufen dabei wenig hilfreich. Dies führt lediglich dazu, daß der säumige Kunde (Schuldner) dieses Mahnwesen bis zur letzten Stufe ausreizt. Dem säumigen Schuldner sollten deshalb schon frühzeitig Grenzen gesetzt werden. Hält der Schuldner die gesetzten Grenzen nicht ein, sollten die Forderungen konsequenterweise auch gerichtlich durch einen Anwalt geltend gemacht werden. Nur so “lernt” der Schuldner für die Zukunft. Ein effizientes Forderungsmanagement bzw. Inkasso sowie ein effizienter Forderungseinzug sind mithin gerade in der heutigen Zeit unverzichtbar.

Hierbei hat die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zum Inkasso zwei entscheidende Vorteile gegenüber der Einschaltung von Inkassobüros bzw. sonstigen Inkassodienstleistern:

1. Die Rechtsanwaltskosten sind grundsätzlich als Verzugsschaden erstattungsfähig. Dagegen werden häufig die Kosten eines Inkassobüros nicht vom Gericht zugesprochen. So verfahren z.B. das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln.

2. Ein weiterer Vorteil eines Anwaltes besteht darin, daß Inkassodienste nicht vor den Landgerichten auftreten dürfen. Hier besteht Anwaltszwang. Landgerichte sind ab einem Streitwert von 5.000,00 EUR zuständig. Spätestens dann ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unumgänglich. Schalten Sie doch daher direkt einen Anwalt Ihres Vertrauens ein. So ersparen Sie sich und Ihrer Firma unnötige Umwege.

:: Mahnbescheid erhalten? Gerichtliches Mahnverfahren, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid
Zwar ist ein Mahnbescheid Teil eines gerichtlichen Verfahrens. Doch bedeutet dies noch lange nicht, daß der im Mahnbescheid titulierte Anspruch tatsächlich auch besteht. Ein Mahnbescheid kann nämlich grundsätzlich von jedem beantragt werden. Dazu muß man lediglich ein entsprechendes Formular ausfüllen und an das zuständige Gericht schicken. Im Raum Köln ist das Amtsgericht Euskirchen (AG Euskirchen) zentral für das Mahnverfahren zuständig. Das ausstellende Gericht prüft nicht, ob der Anspruch tatsächlich berechtigt ist. Daher sollte man gegen den Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch einlegen, sofern man selbst der Meinung ist, daß der Anspruch gar nicht oder zumindest nicht in der geltend gemachten Höhe besteht. Hierfür hat man aber ab Zustellung des Mahnbescheides lediglich 2 Wochen Zeit. Diese Frist sollte man in keinem Fall verstreichen lassen! Ansonsten droht der Erlaß eines Vollstreckungsbescheides mit eventuellen weiteren Rechtsverlusten. Scheuen Sie sich daher nicht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufzusuchen und sich beraten zu lassen.

:: Zivilrecht | Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sollten immer auf dem aktuellen Stand sein.
 

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